Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.
Stornierung
(1) Ein gebuchter Kurs kann innerhalb von 14 Tagen kostenfrei schriftlich storniert werden, danach sind die Lehrgang gebühren zu 100% fällig.
(2) Wird ein Kurs gebucht, wo der Beginn in weniger als 14 Tagen stattfindet, so gilt ein Verzicht auf Stornierung. Wird das Seminar nicht besucht, wird der Kurs trotzdem zu 100% berechnet. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin ist nicht vorhanden.